Trauerfeier

Selbstbestimmt bis zum Schluss: die Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist für den Fall gedacht, dass Sie nicht mehr selbst über Ihre medizinische Versorgung entscheiden können (z. B. bei schweren Erkrankungen oder Koma). Mit der Verfügung legen Sie fest, bis wann und in welchem Umfang medizinische Maßnahmen bei Ihnen zum Einsatz kommen sollen.

Die Patientenverfügung richtet sich an jeden behandelnden Arzt und ist für diesen bindend. Sie muss schriftlich abgegeben werden. Setzen Sie eine Person Ihres Vertrauens über Ihre Verfügung in Kenntnis.

Weiterführende Informationen:

Das Bundesministerium der Justiz bietet eine Broschüre zum Download an:

www.bmj.de

Alternativ dazu bietet die Deutsche Bischofskonferenz mit der Christlichen Patientenverfügung eine überkonfessionelle Alternative. Dieser Ratgeber enthält neben den erforderlichen juristischen Informationen eine klare geistliche Beratung zum Thema:

www.ekd.de